Anwaltliche Tätigkeit
Wir verstehen uns als Wirtschaftskanzlei.
Wir setzen Schwerpunkte im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht und der damit verbundenen Vertragsgestaltung. Wirtschaftsrecht ist im Wesentlichen auch Zivilrecht.
Eine Wirtschaftskanzlei ist nicht nur für das Unternehmen sondern auch insbesondere für den Unternehmer da, der anwaltliche Unterstützung benötigt, sei es im Bereich des Erb- und Familienrechts, des Arbeitsrecht oder des Vertragsrechts. Themen, wie die Unternehmenszusammenführung und der Unternehmensnachfolge mit den damit verbundenen rechtlichen Gestaltungen bieten wir an.
Beratung, Gestaltung und die Vertretung Ihrer Interessen vor Gerichten bieten wir selbstverständlich an.
Gemeinsam mit unserem Team aus Steuerberatern verfügen wir so über ein fachübergreifendes betriebswirtschaftliches, unternehmerisches und rechtliches KnowHow, wodurch Sie bei uns kompetent und umfassend beraten sind.